Hundesportverein Katzenelnbogen

Platzordnung

Platzordnung !
Liebe Hundesportfreunde, Vereinsmitglieder und Gäste, für die Teilnahme an den Übungsstunden sowie beim betreten des Vereinsgeländes bitten Wir um Beachtung nachfolgender Verhaltensregeln, die uns allen den Umgang miteinander vereinfachen und missverständnissen vorbeugen sollen .

1. Es dürfen nur geimpfte und Haftpflichtversicherte Hunde auf das Vereinsgelände verbracht werden.
    Das Betreten des Platzes erfolgt grundsätzlich mit dem angeleinten Hund.

2. Das Betreten des Geländes und die Benutzung der gesammten Anlage ( Ausbildungs auch die Kinderspielgeräte ) geschieht auf eigene Gefahr. Der Vorstand der Gruppe sowie die von Ihm beauftragten     Übungsleiter übernehmen keine Haftung für Mensch und Tier. Die Benutzung des zweiten Übungsplatzes ist mit dem Übungsleiter abzusprechen. Eltern Haften für Ihre Kinder.

3. Unser Hundeplatz soll sauber bleiben!!
Die Übungsplätze, das Vereinsheim sowie die sanitären Einrichtungen und Geräte dienen der Gemeinschaft und sind pfleglichst zu behandeln. Wenn Hunde auf dem Vereinsgelände Kot absetzen ist dieser umgehend vom Halter zu entfernen. Die Hunde kommen gelöst zum Übungsplatz. Ein Häufchen im Übungsbetrieb kostet 3 Euro. Das anpinkeln des Zaunes und der Übungsgeräte ist nicht gestattet! Als Hundesportler ist es wohl selbstverständlich das auf den beiden Übungsplätzen nicht geraucht wird !Zigarettenkippen sind grundsätzlich in unseren Aschern zu entsorgen und nicht auf dem Vereinsgelände wegzuwerfen.

4. Ausbildung/Schutzdienst ist nur gestattet in Anwesentheit des bestätigten Ausbildungswartes .
Der Ausbilder(Trainer,Übungsleiter)ist für alle Hunde die an seinem Training teilnehmen verantwortlich sowie auch der Hundeführer.Hunde die merklich ein gesundheitliches Devizit aufweisen oder wo bekannt ist das der Hund gesundheitliche relevante Probleme hat, kann dieser nur mit einem Tierärtzlichem Attest am Übungsbetrieb teilnehmen.Es kann nicht sein das ein Tier durch das Ego oder durch unwissentheit des Hundeführes tierschutzrelevant am Übungsbetrieb teilnimmt.

5. Übungsbetrieb ist nur unter Aufsicht des zuständigen Übungswart zu den jeweiligen Übungsstunden möglich.

6.Eintragen der Hunde auf der Übungstafel/Liste. Wer mit seinem Hund trainieren möchte, trägt sich vor Beginn der Übungsstunde ( Abt.A,B,C zB.)ein. Nachträgliche bzw.verspätete Eintragungen sind nur nach Rücksprache mit dem Ausbilder möglich. Es ist darauf zu achten, dass die eingetragene Reihenfolge eingehalten wird und unnötige Pausen zum nächsten Hund vermieden werden.

7. Sollten Arbeitsgeräte wie z.B. Hürde oder Kletterwand verstellt werden, so sind diese vom Hundeführer nach dem Üben wieder in den Prüfungsmäßigen Zustand zu versetzen. Das Spielen und Klettern von Kindern auf den Geräten ist aus Gründen der Sicherheit verboten. Eltern haften für Ihre Kinder !

8. Wärend der Übungsstunden sind die Hunde so zu verbringen das niemand gefährdet oder behindert wird. (Auto oder Box) Der Boxenbereich gilt als Ruhebereich für unsere Hunde ! Es ist darauf zu achten, dass Hunde die aus der Box geholt oder in die Box gebracht werden nicht an den Boxentüren der anderen Hunde provozieren. Die Boxentür ist immer zu schließen. Kinder sind ohne Aufsicht von der Boxenanlage fernzuhalten. Das Füttern von Hunden dritter im Boxenbereich ist verboten. Futterreste, Wasserkanister vom eignen Hund gehöhren keinesfalls in die Box (Mäuse/Ratten) Für den Zustand seiner gemieteten Box ist jeder selbst verantwortlich (Hygiene, Decken, Scheibe usw.)

9. Kein Verzehr von selbst mitgebrachten Speisen und Getränken, Verbindlichkeiten gegenüber dem Verein, werden am gleichen Tag beglichen !

10. Der Vorstand der Gruppe AHSV+BF Katzenelnbogen übt das Hausrecht aus, seinen Weisungen ist folge zu leisten

                                                                 Der Vorstand
                                                                1. Vorsitzende
                                                                 Edda Heuser